Und jetzt, DiGA? Dirk Engelmann zu durchwachsener Aktivierungsbilanz

Veröffentlicht: 29. April 2022
Bildquelle: Techniker Krankenkasse

Laut einem Bericht des GKV-Spitzenverbands wurden im Zeitraum vom 1.9.2020 bis zum 30.9.2021 rund 50.000 DiGA ärztlich verordnet oder von den Krankenkassen genehmigt, wovon lediglich knapp 80 Prozent aktiviert wurden. Nur ein Viertel der Anwendungen konnten ihren Nutzen durch einen positiven Versorgungseffekt belegen und wurden dauerhaft ins BfArM-Verzeichnis (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) aufgenommen.* Wir haben mit Dirk Engelmann, Leiter der Techniker Krankenkasse Landesvertretung Niedersachsen über die durchwachsene Bilanz gesprochen.

GesundheIT: Herr Engelmann, Was ist aus Ihrer Sicht der Grund für diese durchwachsene Zwischenbilanz?

Dirk Engelmann: Zunächst lässt sich feststellen, dass DiGA in den Arztpraxen bisher noch nicht in der Breite angekommen sind. Lediglich vier Prozent aller Ärztinnen und Ärzte haben bislang Rezepte für DiGA ausgestellt (7.000 von 180.000). In der Anwendung besteht offenbar eine große Unsicherheit über die Wirksamkeit und den Nutzen.

Der Nachweis der Wirksamkeit einer DiGA muss meines Erachtens klarer auf das primäre Behandlungsziel ausgerichtet sein. Das ist derzeit nicht gegeben. Um positive Versorgungseffekte von DiGA eindeutig beurteilen und die methodischen Aspekte des Fast-Track-Verfahrens besser nachvollziehen zu können, braucht es klare Nutzenkriterien und eine größere Transparenz der Entscheidungsgründe des BfArM. 

GesundheIT: Das Potential der DiGA ist anscheinend noch nicht vollumfänglich ausgeschöpft, wo sehen Sie Verbesserungsbedarf?

Dirk Engelmann: Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Eine der ersten DiGAs im Bereich Migräne wird nach einem Jahr Kostenerstattung wieder aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen, weil der Nutzen nicht nachgewiesen werden konnte. Ohne belegte Wirksamkeit wurde die DiGA 15 Monate von den Krankenkassen erstattet. Bei einem Preis von über 200 Euro Euro sind so für die Kassen Ausgaben in Millionenhöhe entstanden. Es besteht die Gefahr, dass viele Apps den Vertrauensvorschuss nicht einhalten können, den sie im Erprobungsjahr bekommen. Bereits für die Listung beim BfArM muss es eine aussagekräftige Datengrundlage geben. Die bisherigen Anforderungen reichen nicht, um den Nutzen einer App abzuschätzen.

Hersteller müssen also verpflichtet werden, die Nutzungshäufigkeit und Therapieabbrüche nachhaltig zu analysieren und die DiGA an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer anzupassen. Die Ergebnisse müssen den Krankenkassen zugänglich gemacht werden und ebenfalls in die Preisdefinition einfließen. Erst wenn klare Regelungen greifen und es eine verlässliche Qualität gibt, werden insb. Ärztinnen und Ärzte breiteres Vertrauen finden, die Akzeptanz wird bei Versicherten und letztliche und Kostenträgern höher und die Anwendung zur Normalität. Wir befinden uns inmitten dieses Suchprozesses, indem auch herausgefunden werden muss, wo ein DiGA Einsatz sinnvoll ist und wo auch nicht. Als TK sind wir Treiberin der Digitalisierung und bringen gute Produkte voran und bei erwiesener Wirksamkeit auch in den Markt.

GesundheIT: Vielen Dank, Herr Engelmann.

*Quelle: Und jetzt, DiGA?: E-HEALTH-COM

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