Ladestationen für Elektrofahrzeuge – KFW Zuschuss für Kommunen

Veröffentlicht: 24. November 2021

Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ fördert die KFW Bank Lade­stationen an Stell­plätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahr­zeuge sowie privat genutzte Fahr­zeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätig­keiten im Sinne des EU-Beihilfen­rechts.

Gefördert werden:

  •  der Kaufpreis einer neuen Lade­station mit maximal 22 kW Lade­leistung pro Lade­punkt, inklusive Batterie­speicher
  •  die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Lade­station, inklusive aller Installa­tions­arbeiten

Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie hier heraus.

Voraussetzung: Sie nutzen für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuer­baren Energien – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energie­versorger.

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:

  • öffentlich zugäng­liche Lade­stationen
  • Ladestationen, die für wirtschaftliche Tätig­keiten im Sinne des EU-Beihilfen­rechts eingesetzt werden

Mehr Informationen zu Förderberechtigungen, Konditionen, Formularen und FAQs unter: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439) (kfw.de)

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