"Projekt der Woche" - Cruzr in der CAREkonkret

Veröffentlicht: 9. Juni 2021

Im Rahmen der Entwicklungsplattform Innovative Pflege "InCa 4D" trafen Pflegekräfte der AWO Braunschweig zum ersten Mal auf ihren potenziellen neuen Kollegen, den humanoiden Pflegeroboter Cruzr. Im "Projekt der Woche" berichtet die Pflegezeitschrift CAREkonkret über das Projekt und geht technischen Fragen sowie Cruzrs zukünftigem Aufgabenfeld und ersten Eindrücken der Pflegenden auf den Grund. Der gesamte Artikel ist hier verlinkt: CK2021_S6_Metropolregion

SONDERSTICHTAG 2021

Für das Jahr 2021 gibt es einen Sonderstichtag. Anträge auf Förderung, die noch in diesem Jahr bewilligt werden und mit der Projektumsetzung starten können, sind bis zum 15.08.2021 an das Amt für Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zu richten.

Der reguläre, jährliche Stichtag zur Einreichung von Anträgen auf Förderung ist der 15. September.

Die bis zu diesem Stichtag eingehenden Anträge, werden für eine Förderung ab dem Jahr 2022 berücksichtigt.

Mehr Infos zu Antragsberechtigung, Antragsformular, Projektmasterplan sowie dem Kriterienkatalog sind auf der Website des Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zu finden.

Neue Erkenntnisse zu seltenen Nebenwirkung nach Corona-Impfung: MHH behandelt erfolgreich Patientinnen mit Sinusvenenthrombosen
Als erste deutsche Klinik hat die MHH Patientinnen mit Vakzin-induzierter thrombotischer Thrombozytopenie (VITT), einer Nebenwirkung des Impfstoffs AstraZeneca, behandelt und ihre Erfahrungen in Diagnostik, Krankheitsverlauf und Therapie ausgewertet. Erstautor der Veröffentlichung ist Dr. Andreas Tiede, Professor für Hämostaseologie an der Klinik für Hämatologie, Hämostaseologie, Onkologie und Stammzellentransplantation. Die Ergebnisse sind in der renommierten Fachzeitschrift Blood veröffentlich worden. Mehr zu den Ergebnissen unter:
Quelle: Neue Erkenntnisse zu seltenen Nebenwirkungen nach Corona-Impfung (idw-online.de)
Barmer-Präventionsprojekt zu therapeutischen Videospielen wird zur Regelversorgung
Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland können sich ab sofort für das von der BARMER geförderte computerbasierte Trainingsprogramm „memoreBox“ bewerben. Nach einer fast zweijährigen wissenschaftlichen Evaluation mit rund 900 Seniorinnen und Senioren in mehr als 100 Pflegeheimen wird das digitale Präventionsprojekt damit in die Regelversorgung überführt. Mit der speziell für den Einsatz in der Pflege entwickelten Videospiele-Konsole können Pflegebedürftige ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten spielerisch stärken. „Die therapeutischen Videospiele der ‚memoreBox‘ machen die Seniorinnen und Senioren wieder leistungsfähiger und mobiler. Sie können sich signifikant besser selbst versorgen und allgemeine Tätigkeiten eigenständiger ausführen. Bei mehr als der Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer steigt auch die Motivation zu sozialen Kontakten“, sagt Andrea Jakob-Pannier, Psychologin und Projektleiterin bei der BARMER. Die Steuerung der therapeutischen Trainings funktioniert allein über Gesten oder Gewichtsverlagerungen. Das in Kooperation mit dem Digital-Health-Unternehmen RetroBrain R&D GmbH durchgeführte Projekt ist von der Humboldt-Universität zu Berlin, der Alice Salomon Hochschule Berlin und der AG Alter und Technik der Charité Universitätsmedizin Berlin wissenschaftlich begleitet und evaluiert worden.
Quelle: https://e-health-com.de/details-unternehmensnews/barmer-praeventionsprojekt-zu-therapeutischen-videospielen-wird-zur-regelversorgung/
Mehr Infos: https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/praevention-und-vorsorge/memorebox-pflegebeduerftig-und-aktiv-sein-25746?redirect=memorebox
Health-Tech-Unternehmen Lindera und Audi BKK setzen auf Partnerschaft für mehr Mobilität in Pflegeeinrichtungen  - Einsatz in BGG Seniorenresidenz Braunschweig
Im Fokus der Zusammenarbeit: die Themen Sturzpräventation und Mobilitätserhalt. Mit der Lindera SturzApp können das Sturzrisiko über die Smartphone-Kamera erfasst, mit Hilfe künstlicher Intelligenz präzise analysiert und im Anschluss individuelle Maßnahmen unterbreitet werden, um die Mobilität zu verbessern und Stürze zu vermeiden. Versicherte der Audi BKK können künftig in 18 stationären Einrichtungen die Lindera Mobilitätsanalyse nutzen. Zu den Häusern gehören Einrichtungen von Alloheim, Korian, dem DRK und BBG. Gemeinsam mit der Audi BKK und Lindera gehen die BBG  Senior*innen-Residenzen aus Braunschweig bei der Digitalisierung in der Pflege voran. Zum Einsatz kommt die Ganganalyse per App und Tablet in den Einrichtungen in der Tuckermannstraße und der Greifswaldstraße in Braunschweig. Dort wurden zwei Monate nach der Einführung bereits 25 Mobilitätsanalysen durchgeführt – dafür genügt ein 20-30-sekündiges Video mit der Tablet-Kamera vom Gang der Senior*innen sowie ein kurzer psychosozialer Fragebogen. Anhand der darauf basierenden Empfehlungen kann das Team individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner*innen eingehen, beispielsweise in Beratungsgesprächen oder Therapieangeboten. Mehr zum Einsatz in den BBG-Senioren-Residenzen hier: Lindera BBG Senioren-Residenzen - Lindera
Quelle: https://e-health-com.de/details-unternehmensnews/audi-bkk-und-lindera-digitalisierung-und-kuenstliche-intelligenz-fuer-mehr-mobilitaet-in-der-pflege/
Approve.Zone-App für Statusnachweise ab Mai
Seit Anfang Mai wird sie in den Kommunen vorgestellt und ist in Kürze kostenfrei im App-Store erhältlich: die Approve.Zone-App. Sie verbindet Test- und Impfzentren, Privatpersonen und Kommunen und bildet Schnelltest-Ergebnisse sowie den Impfstatus digital, mobil und fälschungssicher ab. Auch PCR-Testergebnisse, die durch örtliche Testzentren oder Ärzte durchgeführt und eingetragen werden, können ausgewiesen werden. Nutzer*innen können ihre eigens durchgeführten Selbsttestergebnisse in Form eines Tagebuchs eintragen. Durch fälschungssichere Testnachweise auf dem Smartphone kann beispielsweise der Einzelhandel jederzeit sicher prüfen, ob die Person wirklich negativ getestet wurde. Die Funktionen der App auf einen Blick:

  • Fälschungssichere Anzeige des Testergebnisses
  • Push-Benachrichtigung bei neuen Ergebnissen
  • Alle Daten werden anonymisiert gespeichert
  • Tagebuchfunktion für Selbsttests
  • Digitaler Impfnachweis
  • Benachrichtigung über generelle Neuigkeiten
  • Eigenes Benutzerprofil zur Datenverwaltung
  • DSGVO-konform
  • Entspricht den Standards einer Digitalen Gesundheitsanwendung

Die Funktionsweise ist vollständig vom Tracking und Bewegungsprofilen entkoppelt. Die App wurde nach aktuellen Anforderungen eines digitalen Medizinprodukts entwickelt und ist 100% DiGa-konform, für eine mögliche Anbindung an die Telematikinfrastruktur. Mehr zur App hier: APPROVE (approve-app.com)
Quellen: APPROVE (approve-app.com) und  IBM RT LS: 117,65 Euro 0 (0 %) (finanznachrichten.de)
Radiobeitrag zum Thema Telemonitoring
Nachdem der Monat März im Zeichen des Telemonitorings stand liefern wir einen audiovisuellen Nachtrag über das potenzielle Leuchtturmthema der Metropolregion. Hören Sie Kai Florysiak im Interview mit dem Stadtradio Göttingen über die Verbreitung und Projekte im Bereich Telemonitoring in der Metropolregion.

Die zentrale Forschungsfrage: Gibt es einen Unterschied im Hinblick auf ein mögliches erhöhtes SARS-CoV-2-Infektionsrisiko bei der Nutzung des ÖPVN im Vergleich zum Individualverkehr? Eine unabhängige Studie der Charité Research Organisation (CRO) zeigt nach einem vierwöchigen Untersuchungszeitrum a fünf Werktagen: Es sind nicht mehr Infizierte in Bussen und Bahnen unterwegs als zu Fuß, mit dem Rad oder im PKW. Genehmigt wurde die Studie von der Ethikkommission der Berliner Ärztekammer. Die 681 Teilnehmenden wurden per Zufall in zwei Versuchsgruppen eingeteilt: eine nutzte ausschließlich Bus und Bahn, die andere war ausschließlich zu Fuß, mit dem Rad oder im Auto unterwegs. Die Teilnehmenden bewegten sich im RMV-Gebiet. Weiterführende Erläuterungen des Studienteams und Informationen zur CRO finden Sie hier: Pendler-Coronastudie der Charité (besserweiter.de)
Inhalt- und Bildquelle: Pendler-Coronastudie der Charité (besserweiter.de)

Digitale Unterstützung in der Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen für eine digitale Modernisierung von Versorgung und Pflege. Dies beschloss der Bundestag Anfang des Monats im Rahmen des DVPMG.
Die Regelungen im Überblick (Stand 6. Mai 2021):
Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege

  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung können von Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention, personalisierte Gedächtnisspiele für Menschen mit Demenz, Versorgung von Menschen mit Dekubitus). Sie können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern.
  • Es wird ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis beim BfArM geschaffen.
  • Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt

  • Versicherte bekommen die Möglichkeit, Daten aus DiGAs komfortabel in ihre elektronische Patientenakte einzustellen.
  • Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, werden künftig vergütet.
  • Datenschutz und Informationssicherheit von DiGAs werden gestärkt: Es werden verpflichtende Zertifikate für den Datenschutz und die Informationssicherheit vorgesehen.

Telemedizin wird ausgebaut und attraktiver

  • Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen wird um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten; auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten. Ein nutzerfreundliches Portal wird es Leistungserbringern und Versicherten zukünftig ermöglichen, freie Videosprechstunden noch komfortabler zu melden bzw. zu finden.
  • Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung zu ermöglichen.
  • Telemedizinische Leistungen werden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht. Zudem kann die psychotherapeutische Akutbehandlung zukünftig auch im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden.
  • Die Möglichkeit der Selbstverwaltung, in Krisensituationen wie etwa der Pandemie besondere Vorgaben für den Umfang der telemedizinischen Leistungserbringung zu treffen, wird im Gesetz festgeschrieben.
  • Die Selbstverwaltung wird beauftragt, die technischen Vorgaben für die Telemedizin beständig fortzuschreiben und damit den Kommunikationsgewohnheiten der Versicherten – etwa über Apps – und in neuen Versorgungsformen wie etwa dem kardialen Telemonitoring Rechnung zu tragen.

Die Telematikinfrastruktur bekommt ein Update

  • Die gematik erhält den Auftrag, einen sicheren, wirtschaftlichen, skalierbaren und an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer angepassten Zugang zur Telematikinfrastruktur als Zukunftskonnektor oder Zukunftskonnektordienst zu entwickeln.
  • Die sicheren Übermittlungsverfahren zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern werden erweitert. Sie umfassen künftig neben der E-Mail-Funktion auch einen Videokommunikationsdienst und einen Messagingdienst.
  • Versicherte und Leistungserbringer erhalten ab 2023 digitale Identitäten, um sich zum Beispiel für eine Videosprechstunde oder bei digitalen Gesundheitsanwendungen sicher zu authentifizieren.
  • Die künftig auch bei Leistungserbringern kontaktlos einlesbare elektronische Gesundheitskarte dient in Zukunft als Versicherungsnachweis der Versicherten und nicht mehr als Datenspeicher.
  • Die Notfalldaten werden zusammen mit Hinweisen der Versicherten auf den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt.
  • Der elektronische Medikationsplan wird innerhalb der Telematikinfrastruktur in eine eigene Anwendung überführt, die nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert wird. Genau wie bei der elektronischen Patientenakte können Versicherte künftig über ihre persönliche digitale Benutzeroberfläche auch auf diese digitalen Anwendungen selbstständig zugreifen und ihre Versichertenrechte wahrnehmen.
  • Abgabe, Änderung und Widerruf der Organspendeerklärungen in dem vom BfArM zu errichtenden Organspenderegister können künftig auch über die Versicherten-Apps der Krankenkassen getätigt werden, selbst dann, wenn die Versicherten keine elektronische Patientenakte nutzen.
  • Versicherte sollen künftig nicht nur über mobile Endgeräte, sondern auch über ihre stationären Geräte (Desktop-PC) auf ihre in der Telematikinfrastruktur gespeicherten Daten und z.B. auch auf  das Organspenderegister zugreifen können.
  • Zur Stärkung grenzüberschreitender Patientensicherheit soll bis spätestens Mitte 2023 die nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, so dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch Ärztinnen und Ärzten im EU-Ausland sicher und übersetzt zur Verfügung stellen können.

E-Rezept und elektronische Patientenakte werden weiterentwickelt

  • Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, der außerklinischen Intensivpflege, der Soziotherapie, der Heil- und Hilfsmittel, der Betäubungsmittel und weiterer verschreibungspflichtiger Arzneimittel werden elektronische Verordnungen eingeführt. Die Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Verordnung umfasst auch die Verordnung von Verbandmittel, Blut- und Harnteststreifen, bilanzierten Diäten zur enteralen Ernährung sowie verordnungsfähigen Medizinprodukten.
  • Auch DiGAs sollen künftig von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vollständig elektronisch verordnet werden. Bestehende teilelektronische Modellvorhaben werden abgelöst.
  • Um eine flächendeckende Nutzbarkeit der jeweiligen elektronischen Verordnungen sicherzustellen, werden die entsprechenden Erbringer der verordneten Leistungen (z.B. Pflegedienste oder auch die Heil- und Hilfsmittelerbringer) zum sukzessiven Anschluss an die Telematikinfrastruktur verpflichtet. Die ihnen dadurch entstehenden Kosten werden ihnen, genau wie den Ärztinnen und Ärzten, erstattet.
  • Jeder Versicherte erhält die Möglichkeit, Rezept- und Dispensierinformationen komfortabel in seiner elektronischen Patientenakte einzustellen und dort im Sinne einer Arzneimittelhistorie zu nutzen.
  • Versicherte sollen künftig Rezepte in der Apotheke auch personenbezogen mit Identitätsnachweis abrufen können. Auch bei Apotheken im europäischen Ausland soll es möglich werden, elektronische Rezepte einzulösen.
  • Hebammen erhalten die Möglichkeit, weitere wichtige Daten zur Schwangerschaft und Mutterschaft in der elektronischen Patientenakte zu dokumentieren, die über die Daten des elektronischen Mutterpasses hinausgehen.

Digitale Vernetzung wird ganzheitlich gefördert

  • Bei der gematik werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Interoperabilitätsverzeichnis zu einer Wissensplattform weiterentwickelt und eine neue Koordinierungsstelle für Interoperabilität im Gesundheitswesen eingerichtet wird; diese soll die Bedarfe für die Standardisierung identifizieren und Empfehlungen für die Nutzung von Standards, Profilen und Leitfäden entwickeln und fortschreiben. Die Einzelheiten regelt das BMG im Rahmen einer Rechtsverordnung.

Digitale Gesundheitskompetenz wird weiter gestärkt

  • Für das bereits bestehende Nationale Gesundheitsportal ist eine breite und verlässliche Datenbasis notwendig. Diese soll nun weiter ausgebaut werden, indem dort künftig noch mehr Informationen zur vertragsärztlichen Versorgung zugänglich gemacht werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird beauftragt, entsprechende Daten zusammenzuführen und nutzbar zu machen.
  • Versicherte können künftig auch über die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept verlässliche Informationen direkt auf dem Portal abrufen.

Leistungserbringer werden durch gesetzliche Datenschutz-Folgenabschätzung entlastet

  • Mit dem Gesetz übernimmt der Gesetzgeber für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur (z.B. Konnektoren und Kartenlesegeräte) die sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).  Von dieser Möglichkeit, die Datenschutz-Folgenabschätzung vom Gesetzgeber durchzuführen, wird erstmalig in Deutschland Gebrauch gemacht.
  • Ärztinnen und Ärzte werden dadurch erheblich von Bürokratie entlastet: Die Einsparungen betragen einmalig rund 730 Millionen Euro für die Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und jährlich rund 548 Millionen Euro für Anpassungen. Außerdem werden Kosten von rund 427 Millionen Euro jährlich eingespart, weil die Leistungserbringer keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.
  • Für andere IT-Komponenten bei den Leistungserbringern, die nicht zur Telematikinfrastruktur gehören, ist nur dann eine ergänzende eigene Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, wenn die Datenschutzgrundverordnung dies erfordert.

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/dvpmg-beschluss-bundestag.html

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Verkehr und Digitalisierung zeichnet die Robokind Stiftung als Digitaler Ort Niedersachsen aus. Ziel der gemeinnützigen Stiftung ist es, Robotik und Künstliche Intelligenz für alle Menschen zugänglich zu machen, denn der Bedarf für Expert*innen wächst stetig. Als gemeinnützige Stiftung möchte Robokind durch Fortbildungen, Schulungen und verschiedene Projekte möglichst vielen Menschen zu „Robonatives“ machen und damit auch zu mehr Chancengerechtigkeit und Teilhabe in unserer Gesellschaft beitragen – „Robotikschulungen made in Niedersachsen!“, das ist das erklärte Ziel der „Robonatives Initiative“ erläutert Dr. Jasmin Grischke. Durch den Aufbau eines Robonatives-Netzwerkes und die Entwicklung und Erprobung zielgruppenspezifischer Robotikschulungen werden Fachkräfte aus der Ernährungs- und Gesundheitsindustrie sowie Schüler:innen und Lehrer:innen für taktile Robotik sensibilisiert. Mit ihrem landesweiten Bildungsprojekt verfolgt die Robokind Stiftung eine nachhaltige Fachkräftesicherungsstrategie. Die Veranstaltung kann auf dem RobokindDE YouTube  ((6) Robonatives Initiative erhält Auszeichnung „Digitaler Ort Niedersachsen" - YouTube) angesehen werden.
Mit der Auszeichnung als Digitaler Ort Niedersachsen werden Initiativen, Projekte und Einrichtungen geehrt, die sich im Kontext der Digitalisierung engagieren und den digitalen Wandel in Niedersachsen aktiv mitgestalten.
Quelle: Robonatives Initiative erhält Auszeichnung „Digitaler Ort Niedersachsen“ – Robokind
Mehr zur Robokind Stiftung: Robokind – Robotics for Mankind
Bildquelle: Robokind

Prof. Dr. Dr. Thomas Thum von der MHH erhält für die Entwicklung von neuen RNA-basierten Therapien der Herzschwäche den Paul Martini-Preis für herausragende Leistungen in der klinisch-therapeutischen Arzneimittelforschung. Einer der RNA-Wirkstoffe wurde bei Cardior Pharmaceuticals hergestellt, einem Biopharmaunternehmen, das als MHH-Ausgründung auf Grundlage der Forschungsarbeiten am IMTTS auf die Entwicklung innovativer Herztherapeutika spezialisiert ist.
Der Leiter des Instituts für Molekulare und Translationale Therapiestrategien der Medizinischen Hochschule Hannover und Leiter des Fraunhofer-Instituts für Toxikologie und Experimentelle Medizin ITEM konnte mit seinem Team synthetische Moleküle herstellen, die das krankhafte Wachstum der Herzmuskelzellen normalisieren. Nach positiven Ergebnissen in Tierversuchen wurde einer der RNA-Wirkstoffe in einer ersten Studie mit Patient*innen erprobt und erwies sich als gut verträglich. Die Substanz sei eine neue Möglichkeit, nicht nur wie bislang die Symptome der Herzinsuffizienz zu behandeln, sondern die Erkrankung selbst im chronischen Stadium heilen zu können. Der Paul-Martini-Preis ist mit 50.000€ dotiert. Mehr zur Therapie erfahren Sie im „Auf den Punkt“.
Bildnachweis: Karin Kaiser/MHH
Quelle: Medizinische Hochschule Hannover : Neue Behandlung bei chronischer Herzschwäche: MHH-Kardiologe erhält Paul-Martini-Preis 2021

Als eine der ersten Kliniken in Deutschland hat das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende (EKW) einem herzkranken Patienten einen Defibrillator mit Smartphone-Anbindung implantiert, der sich per Bluetooth mit dem Tablet des Arztes verbinden kann.
Durch die Teleanbindung kann der Defibrillator kontrolliert sowie eingestellt werden und bietet damit eine neue Art der Nachsorge. Programmierungen sind nun vom behandelnden Arzt/Ärztin über einen Tablet-Gerätemanager durchführbar. So können automatisch Warnmeldungen von klinisch relevanten Patientenereignissen an das Krankenhaus gesendet werden. Der Defibrillator überwacht und identifiziert Änderungen des Patientenstatus  wie Herzfrequenzvariabilität, Vorhofflimmern und Wasseransammlungen, die zu einer Verschlechterung der Herzinsuffizienz und einem Krankenhausaufenthalt führen können. Patienten können ebenso per App mit dem Krankenhaus verbunden bleiben und bestimmte Gesundheits- und Gerätedaten einsehen.
Der Defibrillator mit Teleanbindung wurde erst zum zweiten Mal in Deutschland implantiert, die Marktfreigabe der neuen Generation von implantierbaren Defibrillatoren erfolgte für Deutschland Mitte Januar 2021. Der Defibrillator „Crome“ wird von Medtronic hergestellt.
Quelle: Ev. Krankenhauses Göttingen-Weende: Defibrillator mit Smartphone-Anbindung implantiert - kma Online (kma-online.de)
Bildnachweis: EKW

Ein professionelles Verständnis, einen Karriereentwicklungsplan und digitale Kompetenzen – nur einiges, das Experten und Expertinnen aus Pflege, Pflegeforschung und -wissenschaft für die Pflege fordern. Zum internationalen Tag der Pflegeberufe haben wir Forderungen und Perspektiven in der Pflege nach unserem smart.mobile.health-Talk zum Thema „Digitalisierung in der Pflege“ zusammengefasst.

Prof. Martina Hasseler, Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

Professionelle Pflege und professionelle Pflegeberufe sind in Deutschland in ihrer Relevanz und Bedeutung am meisten unterschätzt. Wir müssen uns fragen, ob das, was Pflege eigentlich anbieten kann, nach derzeitigen Rahmenbedingungen um
gesetzt werden kann. Professionelle Pflege in ausreichender Anzahl und mit guten Arbeitsumgebungen macht einen Unterschied für Patienten*innen und Pflegebedürtige in allen Settings und Sektoren der Gesundheitsversorgung. Sie reduziert Komplikations- und Sterberaten, führt zu besseren Ergebnissen der Gesundheitsversorgung und Lebensqualität. Professionelle Pflege stützt sich auf systematisch entwickelte (auf wissenschaftlichen Studien basierte) Erkenntnisse und wendet diese überwiegend auf Einzelfälle in der Praxis an. Eine professionelle Pflegeperson kann auf Grundlage wissenschaftsorientierter Standards, Kodizes und beruflichen Erfahrungen einen Pflegebedarf diagnostizieren und erforderliche Pflege planen, umsetzen, eruieren. Professionelles Handeln in der Pflege entsteht auf Grundlage von systematischem Wissen und Erfahrungen. Prof. Hasseler leitet das Projekt „Telenursing Goes Digital“ (T-Nugd), ein Weiterbildungsangebot im Bereich digitale Kompetenzen für Pflegefachpersonen und Angehörige.

Pflege heute in 365 Tagen?

„Das T-Nugd Projekt wird erfolgreich weiter geführt, die Digitalisierung der Pflege wird mit den entsprechenden Fachwissenschaften weiterentwickelt und umgesetzt und die Pflegepraktiker*innen integriert.“

Melanie Philip, Pflegepioniere
Kleine- und mittelständische Pflegeunternehmen haben grundsätzlich die Herausforderung, dass sie kaum Overheadressourcen haben und durch die Finanzierung der Pflege auch nur eingeschränkte Investitionsmöglichkeiten. So fehlt die Möglichkeit, sich ausreichend mit der „Pflege von Morgen“ und der Arbeit am Unter-nehmen zu beschäftigen. Zeitgleich ist das Wissen über (Experten-)Themen wie z.B. Prozessoptimierung, Changemanagement, Entgeltverhandlung, Bildungsmanagement oder (digitale) Transformation und die Methodenkompetenz im eigenen Unternehmen oft gar nicht ausreichend vorhanden und kann nur zugekauft werden. Es muss im Rahmen der gesetzlichen Finanzierungsmöglichkeiten der Pflege eine Möglichkeit geschaffen werden, Investitionen in diese Themen und positive Weiterentwicklung zu ermöglichen. Diese sind für die Pflegebranche unablässig, sofern wir unsere Versorgungslandschaft zumindest erhalten oder gar verbessern möchten. E-Learning ist für uns die Eintrittskarte zum Thema Digitalisierung in der Pflege, weil es für viele intuitiv ist - aber auch da werden strategische Ansätze gebraucht.

Pflege heute in 365 Tagen?

„Die Krankenkassen haben Abrechnungswege gefunden, um Televersorgung zu finanzieren.“

Prof. Michael Prilla, TU Clausthal
Als Erfinder der „Pflegebrille 2.0“ beschäftigt sich Prof. Prilla mit der Anwendung von Augmented Reality im Pflegealltag. Hier geht es um die Unterstützung der Pflegefachkräfte durch die Aufbereitung pflegerelevanter Themen wie das Wundenmanagement per erweiterter Realität auf der Brille. Dabei legt er Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit Praktiker*innen und Expert*innen aus der Pflege, um die Bedarfe aus der Praxis in technische Arbeitsabläufe zu übersetzen. Denn: Es ist der falsche Weg, einfach mit neuen Lösungen zu kommen.

Pflege heute in 365 Tagen?

„Wir freuen uns, wenn Hilfsmittel wie die Pflegebrille Teil des Pflegealltags geworden sind und sie dort unterstützen.“

Florian Tölle, Diakovere gGmbH
Zur langfristigen Planung und strategischen Ausrichtung fehlt eine landesweite oder regionale Strategie zur digitalen Entwicklung im Gesundheitssystem, mit einer strategischen Planung für die Pflege. Diese Strategie könnte neben Anforderungen an die Pflege in der Klinik sowie der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit (Stichwort Fallakte) auch Finanzierungswege enthalten. Die digitale Transformation stellt unser Unternehmen aber auch vor Herausforderungen. Wir müssen Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden abbauen und die Bereitschaft wecken, alte Gewohnheiten abzulegen und sich auf die „neue Technologie“ einzulassen.

Pflege heute in 365 Tagen?

„Die Vereinheitlichung über eine Digitalisierungsstrategie auf Landesebene ist gestartet.“

Millioneninvestition für die Kardiologie am Klinikum Wolfsburg
Das Klinikum Wolfsburg nimmt sein drittes Herzkatheterlabor* (HKL) in Betrieb, das zu den modernsten Deutschlands gehört. Mit der Investition stärkt das Klinikum vor allem seinen kardiologischen Schwerpunkt – hier insbesondere die Therapie von Herzrhythmusstörungen. Durch den zusätzlichen Behandlungsplatz kann die Kardiologie für Patient*innen die Wartezeit auf einen erforderlichen medizinischen Eingriff, zum Beispiel Vorhofflimmern, deutlich verkürzen. Auch die sofortige Versorgung von Herzinfarktpatient*innen wird weiter optimiert. Als Trägerin des Klinikums investierte die Stadt Wolfsburg rund 3,75 Millionen Euro.
*In einem Herzkatheterlabor werden minimal-invasive Untersuchungen des Herzens durchgeführt, um eine Vielzahl von Erkrankungen diagnostizieren und meist auch gleichzeitig behandeln zu können. Zu den Schwerpunkten der Kardiologie im Klinikum Wolfsburg zählen die Behandlung der koronaren Herzkrankheit, die Verödung von Herzrhythmusstörungen („Ablation“), die Implantation von Schrittmachern und Defibrillatoren sowie die differenzierte Therapie der Herzmuskelschwäche.
Quelle: Pressemitteilung Klinikum Wolfsburg 210325_PM_Drittes_HKL.pdf (wolfsburg.de)
Forscher entwickeln Roboterarme für die Pflege
Forscher vom DFKI Bremen und den Universitäten Oldenburg und Osnabrück entwickeln derzeit gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ein Mehrkomponenten-Robotiksystem für Pflegebetten. Das dreijährige Projekt „AdaMeKoR“ (Adaptives und multifunktionales Mehrkomponenten-Robotersystem) wird vom Bundesforschungsministerium mit rund 1,8 Millionen Euro gefördert. Die Bremer Forscher arbeiten mit einem als Medizinprodukt zugelassenen Roboterarm, der als dritte Hand auf dem Beistelltisch installiert werden und vom Bett aus über einen Joystick gesteuert werden kann. Ziel ist es, die Steuerung so zu verfeinern, dass er für Pflegebedürftige leicht zu bedienen ist und so die Autonomie und Lebensqualität der Pflegeempfänger*innen verbessert werden. Perspektivisch könnte er auch dem Pflegepersonal beispielsweise bei körperlich herausfordernden Tätigkeiten, wie Umlagerungen, entlasten. Das Projketkonsortium besteht aus: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Elsfleth, Universität Osnabrück (Abteilung Pflegewissenschaft), Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH und Carl von Ossietzsky Universität Oldenburg (Assistenzsysteme und Medizintechnik sowie Organisation und Personal)., Mehr Informationen zum Projekt: Projekt AdaMeKoR – Adaptives Mehrkomponenten-Robotersystem für die Pflege
Quelle: Forscher entwickeln Roboterarme für die Pflege (aerzteblatt.de)
MIKA als neue DiGa aufgenommen
Über eine App bietet die digitale Therapiebegleitung evidenzbasierte Informationen zu Krebserkrankungen. Auch begleitet sie Betroffene mit wissenschaftlich erprobten Methoden und Techniken des Therapiemanagements, durch z.B. Bewegungstraining, Ernährungsempfehlungen und Achtsamkeitsübungen. Das Ziel: Patient*innen zu einem selbstbestimmten Leben mit der Krankheit zu befähigen. MIKA ist die bisher einzige Therapiebegleitung für Krebspatient*innen, die als Digitale Gesundheitsanwendung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist. Die App ist zunächst für die Anwendung bei drei gynäkologischen Krebsarten im sogenannten Fast-Track-Verfahren aufgenommen: Ovarial-, Zervix- und Endometriumkrebs. Die App steht weiterhin allen Krebspatient*innen kostenfrei zur Verfügung. MIKA wurde vom Digital Health Unternehmen Fosanis in Kooperation mit führenden onkologischen Forschungseinrichtungen und Tumorzentren wie Charité Berlin und dem Uniklinikum Leipzig entwickelt.
Quelle: Mika als neue DiGA im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen: E-HEALTH-COM (e-health-com.de)
Mehr über die MIKA-App: Mika - Krebs Therapie Assistent App für iOS und Android (mitmika.de)
Lindera-App: AOK bringt digitalen Fortschritt in die Pflege
In Zusammenarbeit mit dem Health-Tech-Unternehmen Lindera hat die AOK Niedersachsen eine App in 54 niedersächsischen Pflegeheimen eingeführt, die Sturzrisiken verhindern soll. Seit Januar 2021 werden Pflegebedürftige mithilfe der Sturz-App gezielt mobilisiert. Statistisch gesehen stürzen laut dem Bericht der AOK mehr als 30 Prozent der über 65-jährigen mindestens einmal jährlich. Gründe dafür sind weniger Kraft, Beweglichkeit und Reaktionsvermögen.
Im Rahmen des zweijährigen Pilotprojekts mit der AOK werden landesweit mehr als 5.700 Seniorinnen und Senioren von den Leistungen der digitalen Mobilitätsanalyse profitieren. Die Bedienung der App ist einfach: Pflegekräfte zeichnen mit einer Tablet-Kamera oder dem Smartphone das Gangbild einer pflegebedürftigen Person in einem 20- bis 30-sekündigen Video auf. Daraufhin erkennt die Anwendung Unsicherheiten beim Gang. Auf Basis der Analyse und eines zusätzlichen Fragebogens übersetzt die künstliche Intelligenz die Ergebnisse direkt in individuelle Empfehlungen zur Sturzprävention, zum Beispiel Bewegungsangebote. Im Rahmen der Kooperation mit der AOK Niedersachsen integriert Lindera zusätzlich Übungen aus den Bereichen Mobilitätstraining und Kraft- und Balancetraining des AOK-Präventionsprogramms „Aktiv, sicher und mobil“ in das unternehmenseigene System. Durch die App-Technologie ist die Gangbildanalyse standortunabhängig einsetzbar wovon ein Flächenland wie Niedersachsen profitiert. Mehr über die Funktionsweise der App und die Perspektiven in der Pressemitteilung der AOK: https://gkv-netzwerk.de/aok-niedersachsen-bringt-digitalen-fortschritt-in-die-pflege-lindera-app-soll-sturzrisiko-bei-pflegeheimbewohnern-verringern-10376/
Quelle: https://gkv-netzwerk.de/aok-niedersachsen-bringt-digitalen-fortschritt-in-die-pflege-lindera-app-soll-sturzrisiko-bei-pflegeheimbewohnern-verringern-10376/
Niedersachsen schließt einjährigen Vertrag zur Nutzung der LUCA-App ab
Die LUCA-App macht eine Kontaktverfolgung in Geschäften, Restaurants oder Kinos möglich und läuft kostenlos auf allen gängigen Smartphones. Das Bundesland Niedersachsen hat im März den Vertrag zur Nutzung der LUCA-App abgeschlossen. Der Service soll in den ersten Modellkommunen starten, demnächst sollen alle 43 Gesundheitsämter in Niedersachsen an das LUCA-System angeschlossen sein. Die Summe für die Nutzung in diesem Zeitraum beträgt inklusive aller Nebenkosten rund 3 Millionen Euro.
Quelle: Niedersachsen schließt einjährigen Vertrag zur Nutzung der LUCA App ab | Nds. Ministerium für Inneres und Sport

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