Auf den Punkt - Daniela Behrens

Veröffentlicht: 29. April 2021

Im Auf den Punkt-Interview durften wir uns mit der seit Anfang März amtierenden Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, über die Gesundheitswirtschaft in der Metropolregion unterhalten. Vielen Dank Frau Behrens und weiterhin viel Erfolg bei den für uns alle so wichtigen Herausforderungen!

GesundheIT: Zum Einstieg: Wie ist es Ihnen in den ersten Wochen seit Ihrem Amtsantritt ergangen? Wie ist das Ankommen im neuen Amt in so einer in jeder Hinsicht außergewöhnlichen Zeit?

Frau Behrens: Ich habe das Amt in turbulenten Zeiten übernommen. Es gab keine Eingewöhnungsphase. Ich bin ja quasi ins „kalte Wasser gesprungen“. Zum Glück ist mir im Ministerium ein tolles Team begegnet, das mich von Anbeginn gut unterstützt hat. Mittlerweile hatte ich auch schon Gelegenheit, mich bei der einen oder anderen Institution vorzustellen, habe viele Gespräche und auch einige Interviews geführt. Im Mittelpunkt steht derzeit ganz klar das Pandemie-Krisenmanagement. Mir liegt am Herzen, dass wir so bald wie möglich eine hohe Impfquote erreichen. Darüber hinaus ist mir wichtig, dass wir unsere Maßnahmen und Entscheidungen gut vermitteln, damit die Menschen uns vertrauensvoll begleiten. Zu diesem Zwecke habe ich in Niedersachsenn unter Beteiligung der verschiedensten Akteurinnen und Akteure einen „Impfpakt“ geschlossen. Wir können das Virus nur besiegen, wenn wir alle an einem Strang ziehen, auch wenn wir den Einzelnen im Moment viel abverlangen. Langfristig wünsche ich mir, mehr Termine in unserem schönen Bundesland wahrnehmen zu können. Der direkte Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern ist mir wichtig. Ich möchte über die Themen, die bewegen, ins Gespräch kommen. Derzeit beherrscht die Pandemiebekämpfung den politischen Alltag, ich will mich auch wieder mehr Themen aus den Bereichen Soziales, Gesundheit und Gleichstellung widmen.

GesundheIT: Beim Nachverfolgen gibt es zuletzt durch zahlreiche neue Apps Fortschritte. Die Luca-App wird in der Fachpresse derzeit vielfach kritisiert. In einigen Kommunen auch in der Metropolregion wird die Pass Go-App genutzt, die Testzentren, Handel und Veranstalter sowie Kunden miteinander verbindet und damit stärker vorbeugend wirkt. Wie wird sichergestellt, dass die unterschiedlichen Lösungen kompatibel zueinander sind, wir also beim Pendeln in der Region nicht mehrere Apps nutzen müssen und die Kontaktnachverfolgung über kommunale Grenzen hinaus möglich ist?

Frau Behrens: Zunächst dazu vielleicht der Hinweis zur Klarstellung, dass die unterschiedlichen Apps unterschiedliche Ziele verfolgen. Die Luca-App verfolgt primär das Ziel, eine digitale Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen, um die papierbasierte Kontaktnachverfolgung aus dem Sommer 2020 abzulösen. Die digitale Einbindung der Gesundheitsämter, als örtlich zuständige Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz, ist das zentrale Herzstück dieser App. Damit wird strukturiert und effizient eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen nach Bekanntwerden eines Infektionsfalles ermöglicht. Durch diese Kontaktnachverfolgung können Infektionsketten unterbrochen werden - eine elementare Strategie im Kampf gegen die Verbreitung des Virus. Der Niedersächsischen Landesregierung ist eine landeseinheitliche Lösung wichtig und darum wurde allen Kommunen das Angebot unterbreitet, sich dem Luca-System anzuschließen. Inzwischen verwenden acht weitere Bundesländer dieses System (BW,MV,HH, Saarland, HE, Sachsen-Anhalt, BB, BE). Die Kompatibilität unterschiedlicher Systeme ist über Schnittstellen zu gewährleisten.

GesundheIT: In wie weit können wir den öffentlichen Gesundheitsdienst regional stärken und vernetzen?

Frau Behrens: Die aktuelle Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist, um eine Schadens- oder Gefahrenlage dieses Ausmaßes wirksam in den Griff zu bekommen. Gleichzeitig hat die Corona-Krise auch allen vor Augen geführt, dass eine nachhaltige Stärkung des ÖGD dringend geboten ist. Vor diesem Hintergrund haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 29. September 2020 den Pakt für den ÖGD beschlossen. Kernpunkt dieses Paktes ist eine Förderung des ÖGD durch den Bund mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro bis zum Jahr 2026. Mit diesem Betrag sollen u. a. bundesweit mindestens 5.000 neue Vollzeitstellen für Fach- und Verwaltungspersonal geschaffen werden. 90 Prozent der auf Niedersachsen entfallenden Stellen werden in den örtlichen Gesundheitsämtern geschaffen. Viele Kommunen haben aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie bereits Personal für die Gesundheitsämter eingestellt, sodass der Personalaufwuchs in Niedersachsen schon gut vorangeschritten ist.
Im Pakt für den ÖGD ist auch vereinbart, dass das Bundesministerium für Gesundheit ein Förderprogramm zur Digitalisierung des ÖGD über 800 Mio. Euro auflegt. Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) wird bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt. Hierbei werden bereits bestehende Systeme, wie z. B. SORMAS („Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System“), berücksichtigt. SORMAS ist ein Pandemie-Management-System (Fall- und Kontaktmanagement). Damit wird das bestehende digitale Meldesystem um ein (mobiles) Kontaktpersonenmanagement erweitert und auf die Bedürfnisse des ÖGD angepasst. Über die 4 Mrd. Euro hinaus hat der Bund bereits in 2020 Finanzhilfen in Höhe von 50 Millionen Euro gemäß Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes für die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern bereitgestellt. Auf Niedersachsen entfallen rund 4,7 Mio. Euro. Damit sollen die Ämter u. a. hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Digitalisierung von Arbeitsabläufen gestärkt werden, um ihre Aufgaben, insbesondere nach § 14 IfSG, wahrzunehmen. Die Mittel können auch rückwirkend für Investitionen seit dem 28.03.2020 (Zeitpunkt der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag) eingesetzt werden.

GesundheIT: Auch die stationäre Versorgung ist immer wieder im Gespräch. Krankenhausstrukturfonds und Krankenhauszukunftsgesetz sind zwei Stichworte. Gleichzeitig gibt es erbitterte Kämpfe um einzelne Standorte. Welche Anreize kann das Land für noch stärker regional bezogene, sektorenübergreifende Versorgungskonzepte und deren Umsetzung setzen?

Frau Behrens: Zunächst einmal freue ich mich, dass wir mit dem Strukturfonds II und dem Krankenhauszukunftsgesetz einige Möglichkeiten haben, in den Krankenhausbereich zu investieren. Zum Strukturfonds II gibt es viele Anträge und Nachfragen von Trägern, in verschiedenen Regionen (Heidekreis, Vechta, Diepholz, Aurich, Nienburg) die Krankenhausstruktur zu optimieren. Und es sind viele grundlegende Strukturprojekte auf den Weg gebracht worden. Daher meine ich, dass wir in Niedersachsen hier auf einem sehr guten Weg sind. Mit dem Krankenhaustrukturgesetz werden wir die Digitalisierung in allen 169 niedersächsischen Krankenhäusern vorantreiben. Die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, werden die Patientensicherheit weiter stärken und die Verzahnung der verschiedenen Leistungsbereiche ermöglichen.
Darüber hinaus ist geplant, die Krankenhausplanung grundlegend zu reformieren. Wir werden zum Beispiel mindestens acht neue Versorgungsregionen definieren, um stärker regionsbezogen planen zu können. Das wird uns in die Lage versetzen, regionale Versorgungskonzepte zu erstellen. Diese sollen zum Ziel haben, die Krankenhaustrukturen in den Regionen weiter zu optimieren und dort, wo einzelne Krankenhausstandorte langfristig keine Zukunft haben werden, regionale Gesundheitszentren aufzubauen und sektorenübergreifende Modelle zu etablieren. Letztendlich werden wir auch die Ziele der Krankenhausplanung neu festlegen. Hier wird es darum gehen, welche Angebote in welcher Zeit zu erreichen sind und welche Mindeststandards bei der personellen und strukturellen Ausstattung der Krankenhäuser gelten sollen. Es ist davon auszugehen, dass auf dieser Grundlage in einigen Regionen die Krankenhausstruktur verändert werden muss.
Ein wichtiger Baustein für eine regionale sektorenübergreifende Versorgung ist also die vorgenannte Stärkung von zentralisierten Standorten, um damit ein breites Leistungssortiment an einem Ort zu ermöglichen.Dort könnten sich neben einer Arztpraxis (Hausärzte; eventuell ergänzt um wesentliche Facharztangebote) z.B. auch ambulante Pflege, Physiotherapie u.ä. finden. Dies wird dann in der Regel auch interessant für Apotheken. Solche intersektoralen Angebote schaffen für eine Region schon mal eine ausgezeichnete ambulante Grundversorgung. Das hat zudem den Charme, dass solche Versorgungszentren in der Regel auch Anstellungsmöglichkeiten für junge Nachwuchsärzte und –ärztinnen bieten, die häufig den Gang in die Selbstständigkeit scheuen. Damit kann es gelingen, Strukturen dauerhaft zu etablieren. Entscheidend ist dabei natürlich eine gute Erreichbarkeit auch für in der Mobilität eingeschränkte Menschen – das haben wir gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium im Blick. Die Enquetekommission des Landtages zur medizinischen Versorgung hat diesen Ansatz vom Grundsatz her aufgegriffen. Die Idee der „Regionalen Gesundheitszentren“ ließe sich noch um „Krankenhaus“- Elemente anreichern – etwa wenn es um eine bettenführende Pflegeeinheit (z.B. für stationäre Vor-/Nachsorge) oder um ein ambulantes OP-Zentrum geht. Bis zur Umsetzung der Regionalen Gesundheitszentren sind noch einige rechtliche Hürden zu überwinden. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir ein solch innovatives Versorgungsmodell – gemeinsam mit unseren Partnern aus der Gesundheitsversorgung und den Kommunen – für die niedersächsischen Patientinnen und Patienten auf die Beine stellen. Ergänzend möchte ich erwähnen, dass wir schon sehr früh ein Förderangebot an die kommunale Ebene zur Etablierung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren adressiert hatten, um über Erweiterungen vor Ort auch intersektorale Versorgungsansätze zu ermöglichen (etwa über Anbindung ambulante Pflege oder Heilmittelerbringer).

GesundheIT: Ein anderes Thema, das derzeit Aufwind erhält, ist die Telemedizin gepaart mit Telemonitoring. Das Blutdruckinstitut aus Göttingen mit der Telemedizinlösung SciTIM ist hier beispielhaft zu nennen. Wie bekommen wir solche funktionierenden und medizinisch validen Lösungen in die Regelversorgung?

Frau Behrens: Die Telemedizin bietet viele Möglichkeiten, die Versorgung zu verbessern. Das gilt insbesondere für das Flächenland Niedersachsen: Telemedizin kann spezielle medizinische Leistungen an fast jeden beliebigen Ort transportieren, um eine gute Versorgung zu gewährleisten. Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dürfen sowohl in der vertragsärztlichen als auch -zahnärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hierüber positiv entschieden hat. Der G-BA ist das höchste Beschlussgremium im Gesundheitswesen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen gesetzlich krankenversicherte Personen beanspruchen können. Am 17.12.2020 hat der G-BA beispielsweise einen positiven Beschluss zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gefasst. Künftig gehört die lückenlose telemedizinische Betreuung von Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzschwäche zum ambulanten Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Entscheidung begrüße ich sehr.
Daneben haben Krankenkassen die Möglichkeit, Verträge zur besonderen Versorgung abzuschließen, die auch telemedizinische Leistungen beinhalten können. Durch das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) haben Krankenkassen für solche selektivvertraglichen Regelungen erweiterte Spielräume erhalten, z.B. kann regionalen Bedürfnissen in der Versorgung besser Rechnung getragen werden. Krankenkassen haben die Möglichkeit, Versorgungsinnovationen auf freiwilliger Basis im Rahmen von Verträgen zur besonderen Versorgung weiterzuführen, wenn das Projekt durch den Innovationsfonds gefördert worden ist.
Bei dem von Ihnen benannten SciTIM handelt es sich um ein Blutdruck-Telemonitoring mit Hilfe dessen Patientinnen und Patienten über eine App ihre Blutdruckwerte direkt in die jeweiligen Arztinformationssysteme der behandelnden Ärztinnen und Ärzte übertragen können. Mit der Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung, DiGAV) wurden die Möglichkeiten der Finanzierung von Gesundheits-Apps in der Regelversorgung geschaffen, so dass eine Verordnung dieser Apps per Rezept möglich ist. Inwieweit für die Lösung SciTIM eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte möglich ist, kann seitens meines Hauses nicht beurteilt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind in der DiGAV beschrieben. Grundsätzlich haben wir ein großes Interesse daran, nachhaltige telemedizinische Lösungen zu befördern und sie in die Regelversorgung zu überführen. Ich würde mich freuen, wenn die Krankenkassen verstärkt von der Möglichkeit von Vertragsschließungen zur besonderen Versorgung unter Einbeziehung von sinnvollen telemedizinischen Versorgungsformen Gebrauch machen würden.

GesundheIT: Auch in der Pflege gibt es einen hohen Bedarf an guten Ideen und innovativen Lösungen z.B. aus Robotik, Augmented Reality und künstlicher Intelligenz bei gleichzeitig hohem Kostendruck. Von einigen unserer Partner wurde bereits ein Fonds für Innovationsprojekte im Bereich Pflege angeregt. Wie kann das Land den Innovationsstandort unterstützen?

Frau Behrens: Digitale Angebote, wie ich auch zuvor ausgeführt habe, können sowohl für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen als auch für die professionellen Pflegekräfte eine wertvolle Unterstützung sein. Im Alltag der professionellen Pflegekräfte ist die Digitalisierung schon weit fortgeschritten. Im Fokus stehen dabei die Pflegedokumentation, die Leistungs- und Zeiterfassung und die Einsatzplanung, aber auch die gemeinsame Datennutzung innerhalb des Versorgungssystems. Befördert wird dies durch die zahlreichen Finanzierungsmöglichkeiten, die es auf Landes- und Bundesebene gibt. Aus meinem Bereich ist hier vor allem das Förderprogramm zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum zu nennen, mit dem das Land Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen in ambulanten Pflegediensten unterstützt. Einer der Schwerpunkte ist die Einführung von technischen und EDV-basierten Systemen. Seit Beginn des Programmes im Jahr 2016 bis zum Ende des Jahres 2019 wurden 371 Digitalisierungsprojekte von 291 Pflegediensten mit einem Volumen von insgesamt rund 12 Mio. Euro gefördert.
Auch aus den Mitteln des „Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für Digitalisierungsmaßnahmen“ fördern wir innovative Digitalisierungsprojekte im Bereich Pflege. Im vergangenen Jahr wurde die Ausstattung von Pflegeheimen mit Tablets mit rund 140.000 Euro gefördert. Die restlichen Kosten wurden aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen. Insgesamt haben 529 Pflegeheime 878 Tablets erhalten, die für die Durchführung von Videosprechstunden mit Hausärztinnen und Hausärzten oder den Kontakt mit den Angehörigen genutzt werden. Über die am 20.01.2021 veröffentliche Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnologien zur Sicherstellung der sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung (RL Digitalisierung im Gesundheitswesen — DigGes) stehen Fördermittel für die Förderbereiche Telemedizinische Netzwerke und den Förderbereich Ambient Assisted Living (AAL) zur Verfügung.
Eine Notwendigkeit für einen weiteren Fördertopf vermag ich aktuell nicht zu erkennen. Wichtiger ist es, dass digitale Lösungen in der Regelversorgung, d. h. bei allen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ankommen. Ich begrüße es deshalb außerordentlich, dass Pflegebedürftige mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz einen Anspruch auf digitale Beratungsleistungen sowie Gesundheits- und Pflegeanwendungen erhalten sollen. Über den geplanten einheitlichen Leistungskatalog kann sichergestellt werden, dass diese erprobt und qualitätsgesichert sind.

GesundheIT: Abschließend die Frage: Wie können wir als Metropolregion das Land Niedersachsen im Standortwettbewerb im Bereich Gesundheit noch gezielter stärken?

Frau Behrens: Eine wichtige Funktion der Metropolregion ist es, Vernetzungsstrukturen zu bilden und Ideengeber zu sein. Ideengeber für Konzepte wie die Nutzung moderner digitaler Werkzeuge zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Niedersachsen. Gefördert werden können diese dann durch vorhandene Förderprogramme des Landes Niedersachsen, z.B. aus der zuvor genannten Richtlinie Digitalisierung im Gesundheitswesen DigGes. Eine Antragsstellung ist über die Homepage des Landessozialamtes möglich. Mit dieser Richtlinie stehen für die Förderung Telemedizinischer Projekte und für Maßnahmen im Bereich Ambient Assisted Living (AAL) insgesamt 9,2 Mio. Euro aus dem Sondervermögen Digitalisierung des Landes Niedersachsen zur Verfügung, die für Investitionen zur Förderung nachhaltiger Strukturen in diesen beiden genannten Bereichen eingesetzt werden können. Hier kann die Metropolregion gerne informell und auch unterstützend für mögliche Antragssteller wirken. In einem Flächenland wie Niedersachsen stehen wir vor einer besonderen Herausforderung: Es muss gewährleistet werden, dass die Menschen in allen Regionen medizinisch qualitativ hochwertig versorgt werden. Besonders effektiv sind deshalb lokale und regionale Modelle, die auf die Bedingungen vor Ort eingehen. Das ist die Grundidee, die hinter den Gesundheitsregionen Niedersachsen steht. Wir fördern die Gesundheitsregionen Niedersachsen mit jährlich 600.000 Euro aus Landesmitteln. Die Kooperationspartner und –partnerinnen (Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Ärztekammer Niedersachsen, AOK Niedersachsen, Ersatzkassen, BKK-Landesverband und IKK classic) beteiligen sich zusätzlich mit 490.000 Euro.
Ich freue mich sehr, dass die Metropolregion bereits mit den Gesundheitsregionen in Ihrem Einzugsbereich kooperiert. Die Vorteile einer übergreifenden Zusammenarbeit kommen dabei den Menschen vor Ort zugute. Meine Bitte wäre daher: Setzen Sie die Arbeit in den Gesundheitsregionen fort.

GesundheIT: Vielen Dank, Frau Behrens für Ihre Zeit! Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg im Amt!
Bildnachweis: Niedersächsisches Sozialministerium

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