Das Förderprogramm aus dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) beinhaltet die Beantragung von bis zu 12000€ Zuschuss für stationäre und ambulante Dienste für Digitalisierungsprojekte und wurde jetzt bis 2023 verlängert. Bis 2023 stellt die Pflegeversicherung dazu Fördermittel für Digitalisierungsprojekte zur Verfügung. Ambulante und vollstationäre Pflegeeinrichtung erhalten einen einmaligen Zuschuss für den Ausbau der digitalen Infrastruktur. Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40 Prozent der Kosten für die digitale oder technische Ausrüstung und damit verbundene Schulungen übernommen. Höchstens ist ein einmaliger Zuschuss von 12.000 Euro möglich. Dieser kann auch auf mehrere Maßnahmen verteilt werden (§8 Abs. 8 SGB XI).
Quelle: https://www.altenheim.net/artikel/2021/2021_6/2021_06_11_foerderung-digitalisierung-pflege-verlaengert
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