Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ fördert die KFW Bank Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.
Gefördert werden:
Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie hier heraus.
Voraussetzung: Sie nutzen für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
Mehr Informationen zu Förderberechtigungen, Konditionen, Formularen und FAQs unter: Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439) (kfw.de)