Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbreitung von Lastenrädern

Veröffentlicht: 29. September 2021

(Richtlinie Lastenräder Niedersachsen)
Das Land Niedersachsen gewährt mit der Richtlinie ab dem 22. September 2021 Zuwendungen für den Erwerb von Lastenrädern mit und ohne elektrischen Antrieb zur Selbstnutzung sowie auch zur Schaffung von unentgeltlichen Leih-Angeboten. Antragsberechtigt sind natürliche (insb. Einzelunternehmen) und juristische Personen (insb. Gesellschaften, Vereine, Körperschaften, Gebietskörperschaften, Anstalten, Stiftungen, Genossenschaften), die ihren Hauptsitz, Ihre Niederlassung oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Niedersachsen haben. Gefördert wird die Anschaffung eines neuen Lastenrads, e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs (ohne Zubehörteile).
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