Für das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr können noch bis zum Jahresende Anträge gestellt werden. Das Programm richtet sich vor allem an Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes.
Insgesamt stehen 300 Millionen Euro bereit, um insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) beim Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen. Antragsberechtigt sind aber auch natürliche Personen und Gebietskörperschaften. Bereits seit dem Start des Programms im April 2021 wird das Programm sehr gut angenommen: So sind bei der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), bisher mehr als 4.500 Anträge eingegangen, vor allem für kleinere Projekte mit durchschnittlich vier Ladepunkten je Antrag.
Details zur Förderung
Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
Noch bis zum 31.12.2021 besteht die Möglichkeit, über das Antragsportal easy-Online Fördermittel bei der Bewilligungsbehörde BAV zu beantragen.
Weitere Informationen
Weitere Einzelheiten und Informationen können sie der Homepage der BAV entnehmen:
» Direktlink zur Förderrichtlinie
» Direktlink zum Merkblatt
Die BAV steht telefonisch (0 49 41/6 02-5 55) als auch per E-Mail (ladeinfrastruktur@bav.bund.de) gerne als Ansprechpartnerin für administrative und förderrechtliche Fragen zur Verfügung.
Technische Fragen beantwortet die NOW GmbH (ladeinfrastruktur@now-gmbh.de).
Aufgrund der starken Nachfrage und der hohen Anzahl an kleineren Anträgen kann sich die Bearbeitungszeit gegebenenfalls verlängern. Alle fristgerecht und vollständig (elektronisch und postalisch) eingegangenen Anträge werden beschieden
Text- und Bildquelle: NOW GmbH