SONDERSTICHTAG 2021: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der Metropolregion

Veröffentlicht: 9. Juni 2021
SONDERSTICHTAG 2021

Für das Jahr 2021 gibt es einen Sonderstichtag. Anträge auf Förderung, die noch in diesem Jahr bewilligt werden und mit der Projektumsetzung starten können, sind bis zum 15.08.2021 an das Amt für Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zu richten.

Der reguläre, jährliche Stichtag zur Einreichung von Anträgen auf Förderung ist der 15. September.

Die bis zu diesem Stichtag eingehenden Anträge, werden für eine Förderung ab dem Jahr 2022 berücksichtigt.

Mehr Infos zu Antragsberechtigung, Antragsformular, Projektmasterplan sowie dem Kriterienkatalog sind auf der Website des Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser zu finden.

chevron-down